Wir erstellen Rechtspakete basierend auf deinen Daten, die du im User Panel eingibst.
Dein Rechtspaket enthält:
1. Rechtliche Checklisten
2. Alle benötigten Vertragsvorlagen
3. 30min-Erstanalyse durch einen Anwalt
Damit verfügst du über alle rechtlichen Ressourcen an einem Ort.
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3. 30min-Erstanalyse durch einen Rechtsexperten.
Hierbei handelt es sich um die Gesellschaft, mit der du die operative Tätigkeit deines Unternehmens führst. Hier stellst du in der Regel deine Mitarbeiter an, hältst die IP und schließt Verträge mit Kunden.
Wenn Gründer ihre Anteile an der Hauptgesellschaft nicht direkt, sondern über eine Holding halten, spricht man von einer Gründer-Holding. Diese bietet den Vorteil eines Steuerstundungseffektes, wenn z.B. nach einem Exit die Exit-Erlöse re-investiert werden sollen.
Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von € 25.000, von denen mindestens € 12.500 bei Gründung einzuzahlen sind. Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von € 1 gegründet werden.
Die UG ist verpflichtet, 25% ihres jährlichen Gewinns in eine Rücklage einzustellen, bis sie durch Erhöhung des Stammkapitals in eine GmbH umgewandelt wird.
Die GmbH wird in bestimmten Kreisen aufgrund des höheren Stammkapitals als seriöser wahrgenommen.
Die UG hat niedrigere Gründungskosten im Vergleich zur GmbH, was sie für viele Gründer attraktiv macht.
Gründer verwenden für ihre Holding meistens eine UG, da sie kostengünstiger ist.
Die GmbH wird in bestimmten Kreisen aufgrund des höheren Stammkapitals als seriöser wahrgenommen. Das spielt bei einer Holding aber kaum eine Rolle.
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen des Investors (Darlehensgeber) an ein Start-up (Darlehensnehmer), verbunden mit der Option oder Pflicht des Investors, sein Darlehen unter bestimmten Bedingungen in echte Anteile umzuwandeln.
Typisch für Wandeldarlehen ist, dass diese unbesichert und nachrangig sind. Im Fall einer Insolvenz des Start-ups hat der Investor als Darlehensgeber also keinerlei Sicherung und steht hinter allen anderen Gläubigern zurück.
Bei einer Eigenkapitalfinanzierung stellt der Investor dem Start-up Geld zur Verfügung und erhält im Gegenzug echte Anteile an dem Start-up. Dies geschieht meist auf Grundlage einer Beteiligungsvereinbarung.
Ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln die Investoren, die Gründer und die Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag (öffentlich einsehbar) und oft auch in einer separaten Gesellschaftervereinbarung (nicht öffentlich einsehbar).
In dieser Phase werden in der Regel kleinere Beträge gesammelt, um die Gründung des Unternehmens und die ersten Schritte auf dem Markt zu finanzieren. Typische Finanzierungsbeträge in der Seed-Phase können zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro liegen. Start-ups greifen oft auf Finanzierungsquellen wie Business Angels, Crowdfunding und öffentliche Fördermittel zurück.
Während der Wachstumsphase benötigen Start-ups in der Regel höhere Finanzierungsbeträge, um die Expansion, den Ausbau des Vertriebs und die Eroberung neuer Märkte zu unterstützen. Typische Finanzierungsbeträge in der Growth-Phase können zwischen 1 Million Euro und mehreren Millionen Euro liegen. In dieser Phase sind häufig Venture-Capital-Unternehmen (VCs) als Kapitalgeber beteiligt, weitere Business Angels und öffentliche Fördermittel.
In dieser Phase werden in der Regel kleinere Beträge gesammelt, um die Gründung des Unternehmens und die ersten Schritte auf dem Markt zu finanzieren. Typische Finanzierungsbeträge in der Seed-Phase können zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro liegen. Start-ups greifen hier oft auf Finanzierungsquellen wie Business Angels, Crowdfunding und öffentliche Fördermittel zurück.
B2C (Business-to-Consumer) bezieht sich auf Geschäftsmodelle, bei denen Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher verkaufen.
B2B (Business-to-Business) bezieht sich auf Geschäftsmodelle, bei denen Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen.
Ein Service-Geschäftsmodell konzentriert sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für Kunden. Zum Beispiel bietet das Unternehmen bestimmte Leistungen, Know-how oder Ressourcen an, um die Bedürfnisse und Probleme seiner Kunden zu lösen. Diese Dienstleistungen werden über eine Website oder App vertrieben, d.h. Kunden können die Leistungen direkt online buchen.
Ein SaaS-Geschäftsmodell konzentriert sich auf die Entwicklung und den Verkauf von SaaS-Softwareprodukten. In diesem Modell erstellt das Unternehmen Computerprogramme oder Anwendungen, die bestimmte Funktionen oder Lösungen bieten. Kunden erwerben die Software durch eine SaaS-Gebühr, typischerweise in Form von wiederkehrenden Zahlungen. Beispiele für SaaS-Geschäftsmodelle sind web- oder app-basierte CRM-Systeme oder Design-Tools.
Durch eine Webseite können Unternehmen eine breite Zielgruppe erreichen, da sie über verschiedene Browser auf verschiedenen Geräten zugänglich ist. Es gibt keine Notwendigkeit für Nutzer, zusätzliche Software herunterzuladen und zu installieren.
Apps bieten in der Regel eine optimierte Benutzererfahrung auf mobilen Geräten und ermöglichen den Zugriff auf Funktionen, die auf die spezifischen Möglichkeiten dieser Geräte zugeschnitten sind. Allerdings ist die Reichweite im Vergleich zu Webseiten möglicherweise begrenzter, da Nutzer die App explizit herunterladen müssen.
- Echte Anteile: Hier erhalten Mitarbeiter sofort echte Anteile. Diese werden zum Teil auch als ESOPs bezeichnet, was irreführend ist, da es sich nicht bloß um Optionen auf Anteile handelt.
- ESOP: Hier erhalten Mitarbeiter Optionen, echte Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben.
- VSOP: Hier erhalten Mitarbeiter lediglich einen erfolgsabhängigen (z.B. an den Exit gekoppelten) Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft, der den Wert von echten Anteilen nachahmt (daher “virtuelle” Anteile).
- Echte Anteile: Bei der Wertsteigerung echter Anteile nach ihrem Erhalt bis zu ihrer Veräußerung (z.B. in einem Exit) werden Mitarbeiter gegenüber ESOPs oder VSOPs steuerlich privilegiert.
- ESOP & VSOP: Bei VSOPs zahlen Mitarbeiter hingegen auf die gesamte Wertsteigerung die für sie unvorteilhaftere Lohnsteuer. Auch ESOPs sind in der Regel so strukturiert, dass auf den gesamten Wertzuwachs Lohnsteuer anfällt.
- Echte Anteile: Echte Anteile sind in der Implementierung etwas teurer (ca. € 10.000+) als ESOPs und VSOPs, weil trotz der Reform von § 19a EStG mehrere Detailfragen geklärt werden müssen, bevor es losgehen kann.
- ESOP & VSOP: ESOPs und VSOPs sind hingegen stark standardisiert und daher bei ihrer Errichtung günstiger (ca. € 2.000+).
Hier ist der Gründer selbst Gesellschafter des Startups und steht in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste.
Hier ist der Gründer alleiniger Gesellschafter einer Holding (z.B. einer UG), die die Anteile des Gründers an dem Startup hält.
Die laufende Beratung & Buchhaltung umfasst beispielsweise die kontinuierliche Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.
Die Projektberatung umfasst beispielsweise Neu- oder Umstrukturierungen, Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSOP), Gründerbeteiligungen, die Übertragung von Anteilen oder sonstigen Vermögenswerten sowie grenzüberschreitende Sachverhalte.
Kooperation Entwicklung
In dieser Kooperation entwickelt eine Partei für die andere Partei ein Resultat, z.B. Software.
Möglich ist auch, dass beide Parteien gemeinsam etwas entwickeln, sog. F&E-Kooperation.
Kooperation Leistungsaustausch
In dieser Kooperation erbringt eine Partei für die andere Partei, oder erbringen beide Parteien füreinander, Leistungen.
Die erbrachten Leistungen können unterschiedliche Formen annehmen und lassen sich grob in Dienst- und Werkleistungen unterteilen.
Nur eine Partei entwickelt:
In diesem Fall entwickelt eine Partei für die andere gegen Zahlung einer Vergütung.
Beide Parteien entwickeln gemeinsam:
In dieser Konstellation entwickeln beide Parteien gemeinsam im Rahmen einer F&E-Kooperation.
Einseitige Leistungserbringung:
Hier erbringt nur Partner 1 eine oder mehrere Hauptleistungen.
Partner 2 unterliegt allenfalls Mitwirkungspflichten, damit Partner 1 seine Hauptleistungen erbringen kann.
Partner 1 erhält typischerweise eine Vergütung.
Beidseitige Leistungserbringung:
Hier erbringen beide Parteien wechselseitig Hauptleistungspflichten.
Beispiele für Resultate:
Erstellung von Software, Designs, Konzepten oder sonstigen "Werken".
Maßgebliche Frage ist, ob der Partner nur für die Leistung einer Tätigkeit oder auch für den Eintritt eines bestimmten Erfolges bzw. Resultats (z.B. entwickelte Software) haften soll.
Beispiele für Tätigkeiten:
Beratung, Coaching, Gewährung von Zugang oder vergleichbare "Dienstleistungen".
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