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FAQ by Studiosus Maximus 

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Was ist überhaupt ein Minijob?


Im Minijob darfst du im Höchstfall 520 Euro verdienen (= 6240 Euro pro Jahr). Die Grenze von 520 Euro darfst du in zwei Monaten eines Jahres überschreiten. Jedoch darf der Jahresverdienst nicht überschritten werden.

Dein Arbeitgeber bezahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (RV) und Krankenversicherung (KV). Du als Arbeitnehmer musst keine KV bezahlen und kannst dich freiwillig von der RV befreien lassen.

Vorteile wenn du dich nicht von der Rentenversicherung befreien lässt: Hier zählen deine Arbeitszeiten zu den Pflichtarbeitszeiten für den Anspruch auf deine gesetzliche Rente.

Arbeitnehmer müssen in der Regel keine Steuer bezahlen, weil der Arbeitgeber meist die Pauschalsteuer in Höhe von 2% übernimmt.

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Was müssen Werkstudenten* beachten?


Du darfst als Werkstudent max. 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit gilt jedoch diese Regelung nicht.

Du musst bei dieser Tätigkeit die Beiträge zur Kranken- / Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht zahlen. Die Beiträge in die Rentenkasse müssen aber eingezahlt werden.

Wenn dein Lohn im Monat 587,50€ überschreitet, kannst du nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung bleiben, d.h., du musst eigene Beiträge wie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Allerdings musst du als Werkstudent die Lohnsteuer zahlen, wenn du im Jahr mehr als 12.174€ verdienst. Du kannst dir diese aber im Folgejahr mit einer Steuererklärung zurückholen.

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welche Arbeitsregeln gelten in der vorlesungsfreien Zeit?


In der vorlesungsfreien Zeit gelten für studentische Arbeitnehmer in Deutschland in Bezug auf die Arbeitszeit bestimmte Regelungen:

Teilzeitbeschäftigung: Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen studentische Arbeitnehmer in der Regel mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt keine spezifische Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstunden.

Ferienjobs: Viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um Ferienjobs auszuüben. Ferienjobs können in verschiedenen Branchen und Unternehmen angeboten werden und sind oft befristete Beschäftigungen für die Dauer der Semesterferien.

Arbeitgeberanforderungen: Die Arbeitszeiten und die genaue Arbeitsgestaltung in der vorlesungsfreien Zeit hängen von den Anforderungen des Arbeitgebers ab. Einige Arbeitgeber bieten flexible Arbeitszeiten an, um den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden.

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Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?


Die optimale Vorbereitung:

• Wo befindet sich das Unternehmen?

• Welche Unterlagen sind für das Gespräch relevant?

• Was muss ich über das Unternehmen wissen?

• Worauf kann ich mich vorbereiten?

• Warum bewerbe ich mich auf die Stelle?

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Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?


Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Form der Beschäftigung, die sich durch bestimmte zeitliche Begrenzungen und Steuer- und Sozialversicherungsvorteile auszeichnet.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf eine maximale Dauer von 70 Arbeitstagen oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Solange die kurzfristige Beschäftigung die oben genannten Dauer- und Arbeitstagsgrenzen nicht überschreitet, ist sie sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.

Die Einkünfte aus der kurzfristigen Beschäftigung werden in der Regel über die jeweilige Lohnsteuerklasse abgerechnet.

Es gibt keine festgelegte Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit in einer kurzfristigen Beschäftigung. Die tatsächliche Arbeitszeit wird jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt und sollte die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten.

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Wissenswertes zu BAföG?


Die Förderung von BAFöG ist abhängig von dem Einkommen deiner Eltern, deines Ehepartners, deines eigenen Einkommens bzw. deines Vermögens.

Als BAFöG Bezieher darfst du im 12 monatigen Bewilligungszeitraum maximal 6251,04 Euro im Jahr (520,92 Euro im Monat) verdienen.

Solange der Lohn unter 520 Euro pro Monat liegt, wird auch nichts von deinem BAFöG abgezogen. Bis zu dieser Verdienstgrenze hat dies auch keinen Einfluß auf eure Familienversicherung.

Änderungen wie z.B deine Anschrift, Familienverhältnisse oder Änderungen deines Einkommens müssen dem BAföG-Amt dringend mitgeteilt werden.

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Welche Arbeitsregeln gelten für Studierende, die nicht EU-Bürger sind?


Studierende, die nicht EU-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, sollten die folgenden Punkte beachten:


Aufenthaltstitel: In einigen Fällen kann das Studentenvisum die Erlaubnis zur Teilzeitarbeit während des Studiums beinhaltet. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Einschränkungen zu überprüfen, die damit deinem Aufenthaltstitel verbunden sind.


Arbeitserlaubnis: Wenn dein Studentenvisum keine automatische Arbeitserlaubnis beinhaltet, musst du eine separate Arbeitserlaubnis beantragen. Du kannst dies bei der örtlichen Ausländerbehörde (Ausländeramt) tun.


Arbeitszeiten: Du darfst in Deutschland während des Studiums bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten, ohne dass eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Eine "halber Tag" bedeutet vier Stunden. Außerhalb dieser Beschränkungen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.


Steuern und Sozialversicherung: Du musst in der Regel Steuern zahlen und in das deutsche Sozialversicherungssystem einzahlen. Eine Steuernummer/Steueridentifikationsnummer musst du auch beantragen und eine Steuererklärung einreichen.
Informiere dich bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden über deine Verpflichtungen.

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Darf man während des Studiums Vollzeit arbeiten?


Du darfst für das Arbeiten nicht mehr Zeit aufwenden, als für das Studium. Das Studium ist deine Hauptbeschäftigung, deswegen ist für die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung wichtig, dass du außerhalb der vorlesungsfreien Zeit nicht mehr als 26 Wochen in einem Zeitjahr (Achtung, das ist nicht das Kalenderjahr) über 20 Std./Woche arbeitest.

Du verlierst sonst für die Sozialversicherung den Status „Studierender“ und du bist versicherungspflichtig in Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.

Das lässt sich einfach erklären: Ein Vollzeitjob umfasst üblicherweise eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, während ein Vollzeitstudium 30-40 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Dies würde zu einer Gesamtbelastung von 70-80 Stunden pro Woche oder 10-16 Stunden pro Tag führen.

So gesehen wäre dein Studium dann nicht mehr im Vordergrund und du wirst als Arbeitnehmer betrachtet.

Um also alle Vorteile, die Studierenden geboten werden zu nutzen und dich auf dein Studium zu konzentrieren, könntest du alternative Beschäftigungsformen wie Werkstudententätigkeiten, Minijobs, MidiJobs oder kurzfristige Beschäftigungen in Betracht ziehen.

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No-Gos im Vorstellungsgespräch


,,Warum habe ich schon wieder eine Absage erhalten? Das Gespräch ist doch gut verlaufen”

Mögliche Gründe:

1. ) Zu früh oder zu spät erscheinen

2. ) Gehalt und Urlaubsforderungen bereits zu Beginn ansprechen

3.) Kein Interesse und unvorbereitet wirken

4.) Über ehemalige Arbeitgeber:innen schimpfen

5.) Nervös an der Kleidung zupfen


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Kann ich neben dem Studium arbeiten?


Natürlich kannst du neben dem Studium arbeiten. Idealerweise kannst du auch dabei Erfahrungen sammeln, die auch für deine Zukunft nach dem Studium relevant sind. Die folgenden drei Tätigkeiten solltest du kennen.

• Werkstudent: Bei dieser Tätigkeit hast du die Möglichkeit, in der Vorlesungszeit max. 20 Stunden zu arbeiten. Diese Regelung gilt jedoch in der vorlesungsfreien Zeit nicht.

• MidiJob: Im MidiJob liegt das Einkommen zwischen 520,01€ und 2000€. Wichtig ist zu beachten, dass du nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung bleiben darfst.

• Minijob: Du darfst bei Minijob nur max. 520€ pro Monat verdienen. Es gibt natürlich noch weitere Dinge, auf die du achten musst. Wir haben diese zwei Tätigkeiten bereits in einzelnen Beiträgen (Minijob & MidiJob) für dich vorgestellt.

Vor allem beim Studentenjob sollen die Verdienstgrenze, Arbeitsstunden, Lohnsteuer, BAföG, Kranken-/Pflege-/Renten- und Arbeitslosenversicherung immer beachtet werden.

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Sind ausgedruckte Bewerbungsunterlagen noch üblich?


Deine Bewerbungsunterlagen wurden an die falsche Person weitergeleitet oder von deinen Gesprächspartner:innen einfach vergessen werden.

Sei auf unerwartete Situationen vorbereitet und bring folgende Unterlagen mit:

1.) Lebenslauf

2.) Arbeitszeugnisse

3.) Zertifikate


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Was ist ein MidiJob?


Im MidiJob liegt das Einkommen zwischen 520,01€ und 2.000€.

In der Lohnsteuer müsst ihr - wenn überhaupt - in den Steuerklassen 1-4 nur einen geringen Satz zahlen, den ihr Euch bis zum Grundfreibetrag über die Steuererklärung wieder erstatten lassen könnt. Demnach ist er ggf. im Nachgang wirklich steuerfrei.

Du hast bei einem MidiJob einen umfassenden Schutz in Kranken-/Pflege-/Renten-/ und Arbeitslosenversicherung musst aber nicht den vollen Beitrag bezahlen.

Achtung: Du darfst nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung bleiben.

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Wie komme ich an einen Studentenjob bei NEXTIME?


Wir empfehlen dir unsere Website nextime.de zu besuchen. Dort steht dir unsere Jobbörse zur Verfügung, auf der du alle aktuellen Stellenangebote finden kannst.

Auf dem Campus läufst du wahrscheinlich unseren Plakaten und Flyer über den Weg. Scanne den QR-Code und du wirst automatisch zu unserem Funnel weitergeleitet. Du kannst deine Kontaktdaten in nur 30 Sekunden an uns schicken.

Jede Woche teilen wir am ,,More Jobs Monday" unsere aktuellen Jobs, also schau hier auf Instagram auf jeden Fall mal vorbei!

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Wie viele Jobs kann ein Student während des Studiums ausführen?


In Deutschland gibt es keine spezifische Begrenzung für die Anzahl der Jobs, die ein Student während des Studiums haben kann. Es gibt jedoch einige Faktoren zu berücksichtigen:

Arbeitszeitbeschränkungen: Internationale Studierende, insbesondere diejenigen, die nicht EU-Bürger sind, haben Arbeitszeitbeschränkungen.

Während des Semesters dürfen sie normalerweise bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten, wobei die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten sollte. In den Semesterferien besteht in der Regel keine Begrenzung der Arbeitsstunden.

Flexibilität und Zeitmanagement: Teilzeitbeschäftigungen oder flexible Arbeitszeiten können es einem Studierenden ermöglichen, mehrere Jobs zu haben, während er sein Studium aufrechterhält.

Arbeitgeberanforderungen: Die Anforderungen und Arbeitszeitpläne der Arbeitgeber müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Einige Arbeitgeber können eine Mindeststundenzahl pro Woche verlangen, während andere möglicherweise eine flexible Anzahl von Arbeitsstunden anbieten.

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Worauf muss ich als Student bei einer Steuererklärung achten?


Bei einer Steuererklärung als Student gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

Steuerpflicht: Prüfe, ob du als Student in Deutschland steuerpflichtig bist. In der Regel sind Arbeitseinkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 10.908 Euro im Jahr 2023) steuerpflichtig.

Steuererklärungsfrist: In der Regel ist der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, z. B. wenn du einen Steuerberater beauftragt hast.

Steuererklärungsform: Entscheide, ob du die Steuererklärung selbst ausfüllen möchtest oder ob du einen Steuerberater oder eine Steuersoftware nutzen möchtest.

Relevante Unterlagen: Dazu gehören z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Belege für Ausbildungskosten, Nachweise für Werbungskosten oder Spendenbescheinigungen.

Ausgaben und Abzüge: Dazu gehören beispielsweise Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur, Fahrtkosten zur Universität oder Prüfungsgebühren. Diese Ausgaben können deine Steuerlast reduzieren.

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Worauf müssen Studenten bei ihrer Steuerklasse achten?


Die Zuordnung zu Steuerklassen erfolgt basierend auf der Anzahl der ausgeübten Jobs, dem erzielten Einkommen, dem Familienstand und dem Wohnort.

Steuerklasse 1: Diese Steuerklasse gilt für Arbeitnehmer mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden. 

Steuerklasse 2: In dieser Steuerklasse befinden sich alleinerziehende Arbeitnehmer:innen.

Steuerklasse 3: Diese gilt für verheiratete Arbeitnehmerinnen nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat.

Steuerklasse 4: Diese Steuerklasse gilt für Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen.

Steuerklasse 5: In dieser Steuerklasse befinden sich die berufstätigen Ehepartner, bei dem einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.

Steuerklasse 6: Die Steuerklasse 6 gilt für alle Nebenbeschäftigung aller Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

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ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG
NEXTIME Gesellschaft für modernes Personalmanagement mbH
Hemauerstr. 19
93047 Regensburg

Handelsregister: HRB 7762
Registergericht: Amtsgericht Regensburg

Vertreten durch:
Ullrich Kolodzey (Geschäftsführer)
Paul Fruth (Geschäftsführer)



KONTAKT
Telefon: 0941 307 877 - 0
Telefax: 0941 307 877 - 15
E-Mail: info@nextime.de


UMSATZSTEUER-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE133706059


ERLAUBNISBEHÖRDE
Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de/nn_5526/Navigation/Dienststellen/RD-BY/RD-BY/RD-BY-Nav.html/


EU-STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.


VERBRAUCHER­STREIT­BEILEGUNG/UNIVERSAL­SCHLICHTUNGS­STELLE
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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