Du darfst für das Arbeiten nicht mehr Zeit aufwenden, als für das Studium. Das Studium ist deine Hauptbeschäftigung, deswegen ist für die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung wichtig, dass du außerhalb der vorlesungsfreien Zeit nicht mehr als 26 Wochen in einem Zeitjahr (Achtung, das ist nicht das Kalenderjahr) über 20 Std./Woche arbeitest.
Du verlierst sonst für die Sozialversicherung den Status „Studierender“ und du bist versicherungspflichtig in Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
Das lässt sich einfach erklären: Ein Vollzeitjob umfasst üblicherweise eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, während ein Vollzeitstudium 30-40 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Dies würde zu einer Gesamtbelastung von 70-80 Stunden pro Woche oder 10-16 Stunden pro Tag führen.
So gesehen wäre dein Studium dann nicht mehr im Vordergrund und du wirst als Arbeitnehmer betrachtet.
Um also alle Vorteile, die Studierenden geboten werden zu nutzen und dich auf dein Studium zu konzentrieren, könntest du alternative Beschäftigungsformen wie Werkstudententätigkeiten, Minijobs, MidiJobs oder kurzfristige Beschäftigungen in Betracht ziehen.