Dokumentiert die Absicht eines Investors, der Gesellschaft ein Wandeldarlehen zu gewähren und enthält Angaben zu den wichtigsten Bedingungen.
Hiermit gewährt ein Investor der Gesellschaft ein Darlehen, das zu bestimmten Wandelereignissen in Anteile gewandelt werden kann.
Dieser Cap Table zeigt an, wieviel jeder Wandeldarlehensgeber an der Gesellschaft nach der Wandlung hält.
Wird genutzt, um die Absicht eines Investors zu dokumentieren, in die Gesellschaft zu investieren. Enthält Angaben zu den wichtigsten Bedingungen der Finanzierungsrunde.
Kann genutzt werden, um einen Capitalization Table zu erstellen, der anzeigt, wieviel jeder Gesellschafter an der Gesellschaft hält.
Ist ein bindender Vertrag zwischen Investoren, Gesellschaft und Bestandsgesellschaftern, wonach die Investoren Geld in die Gesellschaft gegen die Ausgabe von Anteilen investieren. Erfordert Notar.
Ist ein bindender Vertrag zwischen Investoren, Gesellschaft und Bestandsgesellschaftern, der die Rechte und Pflichten dieser Parteien zueinander festlegt. Erfordert Notar.
Ist das zentrale gesellschaftsrechtliche Dokument einer GmbH. Wird bei einer Finanzierungsrunde typischerweise neugefasst. Erfordert Notar.
Legt Zustimmungsvorbehalte (z.B. für wesentliche Geschäftsvorfälle) für die Geschäftsführung fest.
Legt Verfahrensregeln für den Beirat (z.B. Wahl- und Abstimmprozess) fest.
Kann benutzt werden, um einem Dritten eine typisch stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe zu gewähren.
Kann benutzt werden, um einem Dritten eine atypisch stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe zu gewähren.
Die Unterscheidung zwischen einer „typischen“ und „atypischen“ stillen Beteiligung hat in erster Linie Bedeutung für die steuerrechtliche Beurteilung. Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich als Gläubigerschaft behandelt, während die atypisch stille Beteiligung unter bestimmten Bedingungen als gewerbliche Mitunternehmerschaft angesehen wird. Weitere Unterschiedsmerkmale findest Du in den Rechtspakten.
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen des Investors (Darlehensgeber) an ein Start-up (Darlehensnehmer), verbunden mit der Option oder Pflicht des Investors, sein Darlehen unter bestimmten Bedingungen in echte Anteile umzuwandeln.
Typisch für Wandeldarlehen ist, dass diese unbesichert und nachrangig sind. Im Fall einer Insolvenz des Start-ups hat der Investor als Darlehensgeber also keinerlei Sicherung und steht hinter allen anderen Gläubigern zurück.
Bei einer Eigenkapital-Finanzierung stellt der Investor dem Start-up Geld zur Verfügung und erhält im Gegenzug echte Anteile an dem Start-up. Dies geschieht meist auf Grundlage einer Beteiligungsvereinbarung.
Ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln die Investoren, die Gründer und die Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag (öffentlich einsehbar) und oft auch in einer separaten Gesellschaftervereinbarung (nicht öffentlich einsehbar).
Ein Gesellschafterdarlehen ist eine Finanzierungsform, bei der ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft darlehensweise Geld leiht. Es stellt eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital dar.
Die stille Beteiligung ist ein rechtliches Konstrukt, das sich in der deutschen Wirtschaftspraxis etabliert hat, um einem Handelsgeschäft Kapital zuzuführen.
Sie stellt ein rein schuldrechtliches Verhältnis zwischen dem stillen Gesellschafter (z.B. eine natürliche Person oder eine Gesellschaft) und dem Inhaber eines Handelsgeschäfts (z.B. ein Einzelkaufmann oder eine GmbH) dar.
Die stille Gesellschaft ist nach außen hin nicht erkennbar und wirkt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Inhaber und dem stillen Gesellschafter.
Das Term Sheet enthält Angaben zu den wichtigsten Bedingungen einer Finanzierungsrunde.
Ein Cap Table zeigt an, wieviel jeder Gesellschafter an der Gesellschaft pre- und post-money hält.
In einer Finanzierungsrunde werden normalerweise die folgenden Dokumente benötigt:
- Beteiligungsvereinbarung ("Investment Agreement")
- Gesellschaftervereinbarung ("Shareholders' Agreement")
- Gesellschaftsvertrag ("Articles of Association")
Bei einem Downstream Gesellschafterdarlehen gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen. Bei einem Upstream Gesellschafterdarlehen verhält es sich umgekehrt: die Gesellschaft gewährt einem ihrer Gesellschafter ein Darlehen.
Dieses Rechtspaket bezieht sich auf ein Downstream Gesellschafterdarlehen.
Die Unterscheidung zwischen einer „typisch“ und „atypisch“ stillen Beteiligung hat in erster Linie Bedeutung für die steuerrechtliche Beurteilung.
Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich als Gläubigerschaft behandelt, während die atypisch stille Beteiligung unter bestimmten Bedingungen als gewerbliche Mitunternehmerschaft angesehen wird. Weitere Unterschiedsmerkmale findest Du in den Rechtspakten.
Ich erkläre mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Velsa einverstanden.