Gegenstand der Auslobung
Die CCF Centro Commerciale GmbH (nachfolgend "CCF") lobt eine Empfehlungsprämie in Höhe von 1.000 € für die erfolgreiche Vermittlung eines Kfz-Mechatronikers aus. Die Prämie richtet sich an natürliche Personen, die selbst nicht als Kfz-Mechatroniker bei CCF beschäftigt sind (nachfolgend "Empfehler").
Voraussetzungen für die Prämienzahlung
Die Auszahlung der Empfehlungsprämie erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Die empfohlene Person (nachfolgend "Kandidat") wird aufgrund der Empfehlung durch den Empfehler eingestellt, tritt die Stelle an und steht mindestens drei Monate ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit CCF.
Der Kandidat ist über die Empfehlung und die damit verbundene Prämienauslobung durch den Empfehler vor seiner Bewerbung ausdrücklich informiert worden (Transparenzpflicht).
Der Empfehler ist volljährig und handlungsfähig.
Ausschluss von Mitarbeitern
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der CCF Centro Commerciale GmbH sowie deren verbundene Unternehmen, sofern diese in ihrer Funktion mit der Personalgewinnung oder Personaleinstellung betraut sind.
Fälligkeit und Auszahlung der Prämie
Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Ablauf der dreimonatigen Beschäftigungszeit des Kandidaten, frühestens jedoch nach rechtsverbindlicher Feststellung der dauerhaften Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Empfehler anzugebendes Konto. Eventuelle steuerrechtliche Pflichten obliegen dem Empfehler.
Mehrfachempfehlungen
Wird ein Kandidat von mehreren Personen empfohlen, erhält ausschließlich die Person die Prämie, deren Empfehlung zuerst schriftlich bei CCF eingegangen ist.
Ausschluss bei Verstoß
Die Prämienvergabe entfällt, wenn:
- der Kandidat den Arbeitsvertrag nicht erfüllt oder vor Ablauf der drei Monate ausscheidet,
- der Empfehler seiner Informationspflicht gegenüber dem Kandidaten nicht nachgekommen ist,
- die Vermittlung gesetzliche Bestimmungen verletzt.
Änderung und Beendigung der Auslobung
CCF behält sich vor, die Bedingungen anzupassen oder die Auslobung jederzeit für die Zukunft zu beenden. Bereits laufende Vermittlungen bleiben davon unberührt.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.