Da Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist davon auszugehen, dass diese die anfallenden Gebühren übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, berechnen wir eine Pauschale von 90 Euro, die wir Ihnen in Rechnung stellen. Entscheiden Sie sich auf Grund des Gesprächs, dass eine Beauftragung sinnvoll für Ihren Fall ist, verrechnen wir den Betrag mit den nachfolgenden Kosten der Beauftragung. Entscheiden Sie sich gegen ein weiteres Vorgehen, kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.