Neben einer arbeitsmedizinischen Untersuchung wird auch die persönliche (geistige) Eignung überprüft.
Hinderlich sind insbesondere Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister (Punkte) .
Die zuständige Behörde entscheidet – je nach Art und Menge der Vergehen – individuell darüber, ob der/die Kandidat*in trotzdem Fahrlehrer*in werden darf.